Unsere Steuerrechtskurse beleuchten die Einzelsteuergesetze generell, nicht speziell. Sie
gehen also in die Breite, nicht in die Tiefe. Sie dienen der steuerrechtlichen
Grundlagenausbildung und wollen eine grundlegende Orientierung zum jeweiligen Thema
verschaffen. Sie legen damit steuerrechtliche Grundkenntnisse und Elementarzusammenhänge,
aber keine kleinen, und dann zumeist höchst komplexe Details. Der modulartige Aufbau der
Seminare zeichnet dadurch aus, dass auch nur einzelne Kurse gebucht werden können.
Zielgruppe:
Existenzgründer, Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben und all diejenigen, die
sich ein Grundlagenwissen über die deutsche Steuersystematik verschaffen wollen
Inhalte:
| Steuerliche Rechtsquellenlehre | |
| Über- und zwischennationales Recht | |
| Regelungen im Grundgesetz | |
| Nationale Steuergesetze | |
| Verordnungen, Richtlinien und Hinweise | |
| BMF-Schreiben und OFD-Verfügungen | |
| ·Rechtssprechung | |
| Umgang mit steuerlichen Rechtsquellen | |
| Systematisierung der Steuern | |
| Einteilung nach Art. 106 GG | |
| Bundessteuern Ländersteuern Gemeinschaftssteuern | |
| Länderfinanzausgleich | |
| Gemeindesteuern | |
| Einteilung nach dem Steuergegenstand (Einkommensteuern, Ertragssteuern, Substanzsteuern, Verbrauchsteuern) | |
| Einteilung nach der Bemessungsgrundlage (Subjektsteuern, Objektsteuern) | |
| Einteilung nach der Steuerträgerschaft (direkte und indirekte Steuern) | |
| Einteilung nach Zweckbezug (Steuern auf das Einkommen, Steuern auf die Einkommensverwendung) |
Kursdauer:
3 Wochen
29,00